Darf ich das staatliche Bio-Siegel verwenden?
Antwort:
Das staatliche Bio-Siegel kann auf freiwilliger Basis zusätzlich zum verpflichtenden EU-Bio-Logo genutzt werden, sofern die Erzeugnisse, die damit gekennzeichnet werden, die Vorschriften der EG-Öko-VO erfüllen. Es muss allerdings vorher angemeldet werden.
Eine gute Anleitung finden Sie hier: https://www.oekolandbau.de/bio-siegel/info-fuer-unternehmen/schritte-zum-bio-siegel/