Darf ich konventionelle Produkte in meinem Unternehmen verarbeiten?
Antwort:
ja, dabei gilt es zu beachten:
- nach Artikel 19, Absatz 1, EG-Öko-VO Nr. 834/2007 muss die Aufbereitung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel räumlich oder zeitlich getrennt von jener nichtökologischer/nichtbiologischer Lebensmittel erfolgen.
Zusätzlich gilt, nach Artikel 26 Absatz 5, EG-Öko-VO Nr. 889/2008,
- dass die Arbeitsgänge mit nichtökologischen/nichtbiologischen Erzeugnissen kontinuierlich in geschlossener Folge durchgeführt werden, bis die gesamte Partie durchgelaufen ist.
- Außerdem müssen ökologische/biologische Erzeugnisse vor und nach den Arbeitsgängen räumlich oder zeitlich von nichtökologischen/nichtbiologischen Erzeugnissen getrennt gelagert werden.
- Die Kontrollbehörde oder die Kontrollstelle muss diesbezüglich informiert und ein aktualisiertes Verzeichnis über sämtliche Arbeitsgänge und verarbeiteten Mengen bekommen.
- Dazu müssen alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um die Partien zu identifizieren und jedes Vermischen oder den Austausch mit nichtökologischen/nichtbiologischen Erzeugnissen zu vermeiden.
- Die Arbeitsgänge mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen dürfen erst nach einer geeigneten Reinigung der Produktionsanlagen durchgeführt werden.