Aktuelles
11.01.2021
Aktuelle Richtlinie für Risikoimporte im Jahr 2021
Guidelines on additional official controls on products originating from Ukraine, Kazakhstan, Moldova, Turkey and Russian Federation Applicable from 01/01/2021 until 31/12/2021. Applicable for Turkey at the latest from 01/03/2021 until 31/12/2021.
Guidelines on additional official controls on products originating from China Applicable from 01/01/2021 until 31/12/2021.
04.01.2021
Ethylenoxid in Sesam aus Indien
Wir wurden von der BLE darüber informiert, dass viele Bio-Sesamlieferung aus Indien mit dem Biozid Ethylenoxid behandelt wurde. Ethylenoxid ist gesundheitsschädlich und nicht von der EU VO 2019/2164 als Pflanzenschutzmittel im ökologischen Landbau zugelassen. Die EU hat Maßnahmen diesbezüglich beschlossen (siehe VO 2020/1540).
Wir bitten Sie daher, dass Sie uns alle Lieferungen von Sesam aus Indien explizit anzeigen:
Bio-Kontrollstelle@controlunion.com
17.12.2020
Änderungen Annex III und IV der VO 1235 (2008)
14.12.2020
Import von und nach UK
Bitte beachten Sie die Übergangsregeln für den Handel mit Bio-Ware von und nach Großbritannien (GB). Bis zum 30.06.2021 kann Bio-Ware ohne ein COI (Certificate of Inspection) nach GB exportiert werden. Ab diesem Stichtag sind dann COIs für den Export notwendig. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Import von Bio-Ware aus GB in die EU ab dem 01.01.2021 ein gültiges COI benötigen und in TRACES angemeldet sein müssen. Diese Regelung gilt nicht für die Nordirland."
Nähere Informationen finden Sie hier
10.12.2020
Wir suchen: Kaufmännische/n Mitarbeiter/in mit Buchhaltungskenntnissen (Teilzeit)
- Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in einer kaufmännischen Position mit Arbeiten der vorbereitenden Buchhaltung
- Freude an der Arbeit mit Zahlen
- Fließend Deutsch in Wort und Schrift sowie grundlegende englische Sprachkenntnisse
- Gute Kenntnisse in MS Office und eventuell in DATEV
02.12.2020
Wir suchen: AuditorIn für nachhaltige Textilprogramme
Ab sofort suchen wir AuditorInnen für den Bereich der nachhaltigen Textilzertifizierungen wie zum Beispiel GOTS, OCS, GRS, vorzugsweise vorerst in der freien Mitarbeit.
Für mehr Informationen klicken Sie auf den folgenden Link:
23.10.2020
Änderungen Grüner Knopf
Hiermit möchten wir Sie über einige relevante Änderungen bei dem Grünen Knopf informieren:
- Neues Zertifizierungsprogramm – Änderungen der Auditzeiten
- GRS teilweise als zugrundeliegendes Siegel anerkannt
- Zukünftig Änderungen bei den Produktnachmeldungen
- Neues Zertifizierungsprogramm
Das Zertifizierungsprogramm 3.0 ist seit 05.10.2020 gültig und ersetzt die Vorversion 2.9. Es gilt auch für Bestandsunternehmen.
U.A. gibt es keine pauschalen Auditzeiten mehr. Diese müssen nach festgelegten Regeln, je nach Größe und Komplexität des Unternehmens und der Lieferketten berechnet werden.
Die Audits sollen in einem Rhythmus von 12 Monaten erfolgen. Der Zeitrahmen für das Überwachungsaudit kann begründet auf bis zu 15 Monate ausgeweitet werden, danach greift wieder die 12-Monats-Frist.
- GRS teilweise als zugrundeliegendes Siegel anerkannt
Der GRS (Global Recycled Standard) wurde als Nachweis für alle Sozialkriterien und die Umweltkriterien, mit Ausnahme des Kriteriums zur Rückstandprüfung anerkannt. GRS muss daher mit dem Siegel Standard 100 by Oeko-Tex kombiniert werden, um die Einhaltung aller Anforderungen nachzuweisen. Notwendig ist hier ein mindestens 50%-iger Anteil an GRS Materialien im Produkt.
Weitere Informationen, sowie ggf. das Antragsformular zum GRS finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.controlunion-germany.com/GRS-Global-Recycled-Standard
- Zukünftig Änderungen der Produktnachmeldungen
Dies ist vorerst nur der Hinweis, dass Ihnen bald eine neue Liste für Produktnachmeldungen zugestellt wird, sobald diese vom Grünen Knopf finalisiert wurde.
Es wird dann Änderungen in der Produktnachmeldung geben, abhängig davon, ob die nachgemeldeten Produkte aus bereits geprüften Lieferketten kommen (Meldung direkt über das Vergabeportal), oder von neuen Lieferanten/Produzenten (Meldung weiterhin an uns). Ab wann dies gilt ist derzeit noch nicht bekannt. Wir werden Sie dann über die Details informieren.
02.11.2020
Die geplante Einführung der neuen Bioverordnung 848/2018 am 01.01.2021 wurde von der EU auf den 01.01.2022 um ein Jahr verschoben.
Bitte sehen Sie alle Änderungen unter folgendem Link:
23.03.2020
COVID-19 Update
Control Union Certifications GmbH Germany wird alle aktuellen Entwicklungen der COVID-19 Pandemie aufmerksam verfolgen. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um alle vom Robert Koch-Institut erlassenen Sicherheitsmaßnahmen sowie die diesbezüglichen Anforderungen der Regierung und der lokalen Behörden vollständig einzuhalten. Wir haben außerdem verschiedene Präventionsmaßnahmen ergriffen, um das Wohl unserer Mitarbeiter und ihrer Familien zu gewährleisten. Wir möchten Ihnen versichern, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen, unseren Kunden und Partnern trotz aller Herausforderungen, mit denen wir derzeit konfrontiert werden, den bestmöglichen Service zu bieten
Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:
- Die meisten unserer Büromitarbeiter werden sicher und mobil von Zuhause aus arbeiten
- Wir haben Vorsichtsmaßnahmen für alle getroffen, die von unserem Büro aus arbeiten müssen
- Wir stehen in direktem Kontakt mit unseren Kunden, um unsere Dienstleistungen bei Bedarf aus der Ferne anzubieten, wann immer dies möglich ist
Seien Sie versichert, dass wir Ihnen, sofern es die Umstände zulassen, weiterhin zur vollen Verfügung stehen. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu per Email zu kontaktieren.
Wir wünschen Ihnen alles Gute unter diesen außergewöhnlichen Umständen.
Bleiben Sie gesund!
31.01.2020
BIO: Am 03.02.2020 wird die VO 1235/2008 durch die VO 2020/25 ersetzt.
Bitte Sehen Sie alle Änderungen unter folgendem Link:
BIO: Änderungsverordnung 2019/2164
Seit dem 07.01.2020 ist die Änderungsverordnung 2019/2164 vom 18.12.2019 anzuwenden. Betroffen sind die Anhänge I, II, VI, VIII und VIIIa der Verordnung (EG) Nr. 889/2008
Zum Download als PDF hier:
BIO: Importe aus Risikoländern
Für Importe aus China, Ukraine, Kasachstan, Republik Moldau Russische Föderation, Moldavien (NEU) sind folgende Guidelines zu beachten:
- Guideline für Importe aus China
- Guideline für Importe aus Ukraine, Kasachstan, Republik Moldau Russische Föderation, Moldavien
06.01.2020
Bioverordnung: Änderungen der Anhänge I, II, VI, VII und VIIIa der VO (EG) Nr. 889/2008 Dünger, Pflanzenschutzmittel, Futtermittel, Lebensmittelzusatz- und –hilfsstoffe sowie önologische Behandlungen
Übersicht für die landwirtschaftliche Erzeugung
- Muschel- und Eierschalen sowie Huminsäuren sind neu als Düngemittel aufgenommen worden.
- Pflanzenkohle als Dünger darf nur aus unbehandeltem oder mit bio-konformen Pflanzenschutzmitteln behandeltem Holz hergestellt werden, dabei müssen PAK-Gehalte eingehalten werden.
- Der Einsatz von Bentonit ist künfig unklar, weil Bentonit nach deutschen Düngerecht nicht als Steinmehl oder Tonerde eingeordnet ist. Deshalb halten die Behörden den Einsatz nicht für zulässig.
- Als Pflanzenschutzmittel sind Maltodextrin, Terpene, Cerivisan und Wasserstoffperoxid neu aufgenommen worden.
- Als Silierzusatzstoffe in Futtermitteln sind künftig neben den organischen Säuren auch Natriumformiat und Natriumpropionat zugelassen.
- Guarkernmehl, Edelkastanienholzextrakt und Betainanhydrat sind neu als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen.
Übersicht für den Bereich Verarbeitung
- Bei den Selenverbindungen ist nur noch Natriumselenit und nicht mehr Natriumselenat in Futtermitteln erlaubt.
- Pflanzenkohle als Lebensmittelzusatzstoff ist weiterhin nur für Morbier und Ziegenkäse und nicht für alle anderen Käsesorten (Kuh-, Büffel- und Schafskäse) erlaubt. Das ist sehr unbefriedigend und wird viele Käsehersteller vor Probleme stellen.
- Zitronensäure kann künftig für alle tierischen Lebensmittel eingesetzt werden.
- Viele Zusatzstoffe müssen ab 1.1.2022 aus ökologischer Produktion stammen. Dazu gehören Lecithin, Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl, Gummi arabicum, Tarakernmehl, Gellan und Glycerin. Bienenwachs muss ab sofort aus ökologischer Bienenhaltung stammen.
- Carnaubawachs ist neu als Kälteschutz bei Südfrüchten zugelassen und soll ab 1.1.2022 ebenfalls aus ökologischer Produktion stammen, muss bis dahin ebenso wie Lecithin aus ökologischen Rohstoffen gewonnen werden. Damit ist die notwendige Kältebehandlung legalisiert worden.
- Milchsäure und Natriumhydroxid sind neu für die Herstellung pflanzlicher Proteine zugelassen.
- Hopfenextrakt und Pinienharzextrakt sind neu als Hilfsstoffe für die Zuckerherstellung zugelassen.
- Aktivkohle ist leider nicht zur Herstellung von tierischen Lebensmitteln (Standardisierung der Vitamin B2-Gehalte in Babynahrung) zugelassen worden.
- Kupfersulfat ist künftig nicht mehr zur Weinherstellung zugelassen
13.11.2019
Die neue Durchführungsverordnung: Rückmeldungen erwünscht
Unter folgendem Link:
kann sich jetzt Jeder mit Kommentaren beteiligen bzw. Stellungnahme beziehen. Insbesondere für Bio-Unternehmen bietet das eine gute Möglichkeit, selbst Rückmeldungen an die Kommission zu geben. Bitte sehen Sie dazu folgende Dokumente:
10.09.2019
Sommerempfang im BMZ und Bekanntgabe des Grünen Knopfes
Am 09. September hat der Bundesentwicklungsminister Dr. Gerhard Müller das neue staatliche Textilsiegel vorgestellt: den Grünen Knopf.
Der Grüne Knopf stellt verbindliche Anforderungen an Unternehmen in Textillieferketten, um Mensch und Umwelt zu schützen. Insgesamt müssen 46 anspruchsvolle Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden – von A wie Abwassergrenzwerte bis Z wie Zwangsarbeitsverbot.
Als eine von vier Prüfstellen hat die CUC den Entwicklungsprozess des Grünen Knopfes begleitet und das BMZ und die GIZ mit Fachwissen und Pilotprüfungen in Unternehmen unterstützt.
Der Höhepunkt dieser Zusammenarbeit gipfelte am 09.09. in der feierlichen Verleihung der ersten Grüner Knopf Zertifikate durch den Minister persönlich. CUC wurde zum Empfang im BMZ eingeladen und wir konnten sowohl der Bekanntgabe des Ministers und den interessanten Vorträgen und Podiumsgespräche beiwohnen, sowie auch der Ehrung der Unternehmen welche bereits (z.T. von uns) erfolgreich zertifiziert wurden.
Für mehr Informationen zum Grünen Knopf besuchen Sie gerne auch die Webseite https://www.gruener-knopf.de/
Weitere Informationen finden Sie auch hier auf unserer Website unter GRÜNER KNOPF
Sie wollen sich auch nach dem Grünen Knopf zertifizieren lassen?
Bitte sprechen Sie uns an
Das Team der CUC zum Grünen Knopf (v.l.n.r.: Markus Fertig, Hanna Buck, Miriam Eicke-Schulz, nicht im Bild: Anna Perrottet)
01.07.2019
Neue Kooperation der CUCG mit GREENSIGN – das Nachhaltigkeitssiegel für Hotels
GREENSIGN ist das neue Zertifikat für „grüne Hotels“. Das Managementsystem GREENSIGN wird in der nationalen und internationalen Hotelszene etabliert werden und die Themen Ökologie, Ökonomie und gesellschaftliche Verantwortung besonders in den Mittelpunkt stellen. Dadurch werden die zertifizierten Hotels zukünftig die beste und verantwortungsvollste Wahl für den Urlaub oder die Geschäftsreise sein.
Die CUCG unterstützt die GREENSIGN mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Auditierung von Nachhaltigkeitsstandards und erweitert somit ihr Repertoire nachhaltiger Hotel,- und Tourismusstandards um ein weiteres grünes Siegel.
Haben Sie Interesse, Ihr Hotel nach dem GREENSIGN zertifizieren zu lassen? Bitte sprechen Sie uns an.
17.05.2019
Unternehmenserklärung PCU Deutschland GmbH.
Die PCU Deutschland hat vor kurzem Kenntnis erhalten über eine laufende koordinierte Untersuchung britischer, belgischer und niederländischer Behörden, betreffend Unternehmen, die auf dem EU-Biodieselmarkt tätig sind.
Wir betonen, dass wir diese Angelegenheiten sehr ernst nehmen und vollumfänglich mit den Behörden zusammenarbeiten. Da es sich um eine laufende Untersuchung von externen Parteien handelt, dürfen wir zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Aussagen machen.
08.05.2019
PCU Deutschland wird vom Verband für Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) e.V. anerkannte Zertifizierungsstelle für die Dokumentenprüfung bei Kleinst- und Biobetrieben
Aktuell werden bei bestimmten Betrieben, die sich „ohne Gentechnik“ zertifizieren lassen möchte eine Dokumentenprüfungen durchgeführt, da für diese Betriebe laut VLOG „Ohne Gentechnik“ Standard kein Vor-Ort-Audit gefordert ist. VLOG e.V. hat die PCU mit der Durchführung von Dokumentenprüfungen beauftragt. Diese bieten wir seit kurzem nebst der gängigen VLOG Zertifizierung an.
Folgende Unternehmen können die Dokumentenprüfung nutzen:
- Sehr kleine landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland (Imkerei < 50 Völker, Legebetrieb < 350 Tierplätze, Milchviehbetrieb mit einem Jahresbestand < 10 Kühen), die sich VLOG zertifizieren lassen möchten
- Unternehmen, welche nach österreichischer Codex-Richtlinie oder EU-Öko-Verordnung 834/2007 zertifiziert sind und eine Siegelnutzung („ohne Gentechnik“ Siegel für Lebensmittel, „VLOG geprüft“ Siegel für Futtermittel) beantragen möchten
Möchten Sie Ihre Produkte als „ohne Gentechnik“ / „VLOG geprüft“ zertifizieren lassen? Informieren Sie sich über unsere Website
und kontaktieren Sie uns.
28.03.2019
NEUE BIOVERORDNUNG AB 2021
Ab 2021 treten die neuen EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion in Kraft. Jedoch muss die Öko-Basisverordnung bis Ende 2020 noch durch entscheidende Regeln und Anhänge ergänzt werden. Sobald diese feststehen, werden wir unsere Kunden darüber informieren.
Die wichtigsten Veränderungen für Verarbeiter sind veröffentlicht unter
15.01.2019
PCU Deutschland wird erste anerkannte Zertifizierungsstelle für GoodChips®, dem ersten internationalen Zertifizierungsprogramm für Holzhackschnitzel.
In Europa machen Hackschnitzel heute 50 % der gesamten für Energiezwecke verwendeten festen Biomasse aus und sind damit einer der beliebtesten Rohstoffe in diesem Sektor. Mit GoodChips® hat der Handelsverband Bioenergy Europe nun einen internationalen Qualitätsstandard entwickelt, mit dem sich Hersteller in dem boomenden Markt profilieren können.
Seitens der Endnutzer kann GoodChips® die Kaufentscheidung erheblich erleichtern, da unabhängige und vertrauenswürdige Informationen zu den Hackschnitzeln bereitgestellt werden, die leicht mit den Spezifikationen der jeweiligen Anlagen abgeglichen werden können. Verlässliche Informationen zu Schadstoffemissions-relevanten Größen wie Feinanteil, Wassergehalt und Partikelgröße erleichtern die sichere Einhaltung der Emissionsbegrenzungen nach der 1. BImSchV.
Wir von der PCU Deutschland überprüfen als unabhängiges Zertifizierungsbüro die Einhaltung der Anforderungen des Standards und zertifizieren die Unternehmen im Auftrag von Bioenergy Europe.
Wollen Sie sich oder Ihre (Sub-)Lieferanten nach GoodChips® zertifizieren lassen? Dann laden Sie sich das Antragsformular herunter oder kontaktieren Sie uns.
19.12.2018
Neue Partnerschaft zwischen Control Union (PCU) und Green Globe.
Control Union/PCU und Green Globe haben eine globale Partnerschaft vereinbart, um unsere umfangreiche Erfahrung im Bereich der Auditierung in die Zertifizierung von Green Globe für nachhaltiges Management und nachhaltige Betriebsführung weltweit einzubringen.
Die Zertifizierung von Green Globe für nachhaltiges Management und Handeln fand bisher überwiegend im Hotel und Tourismusbereich statt und wurde nun, exklusiv im Rahmen dieser Partnerschaft, über den Tourismus hinaus auf eine Vielzahl von Branchen ausgedehnt. Eine Zertifizierung gegen die Green Globe Standards zeigt Kunden und Lieferkettenpartnern, dass Unternehmen unter anderem in den folgenden Themenbereichen aktiv sind:
Schutz der Umwelt, Faire Arbeitsbedingungen, Investitionen in die Gemeinschaft, Achtung des kulturellen Erbes und der Beiträge aller.
Wir von der Control Union/PCU bieten mit unseren umfassenden professionellen Auditdienstleistungen eine Verifizierung der gemachten Aussagen, und stellen sicher, dass die Anforderungen von den zertifizierten Unternehmen dokumentiert und deren Erfüllung unabhängig nachgewiesen werden.
Wollen Sie sich auch nach Green Globe zertifizieren lassen? Bitte sprechen Sie uns an.
08.08.2018
Anträge für Ausnahmegenehmigung zum Zukauf von konventionellen Raufuttermitteln können gestellt werden.
Aufgrund der diesjährigen Witterung mit der anhaltenden Trockenheit kommt es zu erheblichen Ernteausfällen. Damit die bedarfsgerechte Versorgung der Tiere in den ökologisch wirtschaftenden Unternehmen gesichert werden kann, besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zum Zukauf und der Verwendung von konventionellen Raufuttermitteln für einen begrenzten Zeitraum zu stellen.
Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen möchten.
05.10.2017
PCU Deutschland unterstützt kasachische Bio-Experten
Kasachstan ist seit wenigen Jahren dabei, dort Bio-Lebensmittel zu produzieren, die, wie weltweit üblich, zu zertifizieren sind. Um hierfür deutsche Erfahrungen zu studieren, haben kasachische Experten die PCU Deutschland besucht. Schwerpunkt war das Studium der deutschen Erfahrungen, wie Zertifizierungsgesellschaften arbeiten, um die Echtheit von Bio-Produkten zu gewährleisten und so das Verbrauchervertrauen zu festigen.
mehr Informationen im folgenden Beitrag
01.09.2017
PCU eröffnet Büro in Hamburg
Lange geplant und gut vorbereitet! Jetzt ist es endlich soweit. Seit dem 01. September 2017 haben wir nun auch einen Sitz in der Hansestadt Hamburg, direkt an der Elbe. Die stetige Zunahme von Unternehmen aus Norddeutschland, insbesondere aus dem Hamburger Raum, die von uns zertifiziert werden möchten, hat uns bewogen unseren Service auszuweiten und den Kunden aus dem Norden noch näher zu kommen, als bisher. Zunächst mit nur einem Mitarbeiter – Herr Max Rommerskirchen - werden wir von Hamburg aus, insbesondere Unternehmen, die Bio-ware aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführen, betreuen. Andere Bereiche werden in Kürze folgen, weitere Mitarbeiter werden hin zu kommen.
22.06.2017
CU Greece Certifies First GSTC Hotel in the World!
mehr Informationen im folgenden Beitrag
18.11.2016
Control Union erstellt erstes RWS Zertifikat
mehr Informationen im folgenden Beitrag
14.04.2016
Keine Glyphosat-Rückstände in deutschem „Bio“-Bier.
mehr Informationen im folgenden PDF Dokument
26.06.2016
Änderung der EG-Öko-VO 2016
mehr Informationen im folgenden PDF Dokument